Der Gemeinderat beschließt:

 

„Die von der Firma MR Consultants, Neumünster, vorgelegte „Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens der Gemeinde Dötlingen“ wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.“