„Der Bau-, Straßen- und Verkehrsausschuss empfiehlt:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1.        die öffentliche Auslegung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Geveshauser Höhe“, Neerstedt, einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung.

2.        Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung am Bauleitplanverfahren zu beteiligen.“