„Der Ausschuss für Gesellschaft und Kultur empfiehlt:

1.       die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024,

2.       die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2023 bis 2027,

3.       das Investitionsprogramm für den Zeitraum 2025 bis 2027 sowie

4.       die im Haushaltstool (IKVS) dargestellten Veränderungen, die auch dem Protokoll zu entnehmen sind.“