Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt:

 

„1. Die in der Anlage 1 aufgeführte Gewichtung der Wertungskriterien (Matrix) unter Berücksichtigung der Änderungen

  2. Die in der Anlage 2 aufgeführten Erläuterungen der Wertungskriterien unter Berücksichtigung der Änderungen

  3. Die in der Anlage 3 genannten Jurymitglieder werden benannt.“