Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss für Infrastruktur und Energie empfiehlt:

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt:

Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt:

 

„1. Dem Abschluss eines Durchführungsvertrag zwischen der NB Niedersachsen Bau GmbH, Vechta, und der Gemeinde Dötlingen wird zugestimmt.

 

2. Der Auswertung der vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der privaten Einwender zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 „Rittrumer Kirchweg“, Dötlingen und den dort unterbreiteten Empfehlungen gem. § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung wird zugestimmt.

 

3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 „Rittrumer Kirchweg“, Dötlingen, einschließlich Begründung wird aufgrund der §§ 1 Absatz 3, 2 Absatz 1 und 10 Absatz 1 BauGB i. d. z. Z. geltenden Fassung und dem § 58 Abs. 2 Nr. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. d. z. Z. geltenden Fassung als Satzung beschlossen“