Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss für Infrastruktur und Energie empfiehlt:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

  1. Der Auswertung der vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der privaten Einwender zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Rittrumer Kirchweg“, Dötlingen (vorhabenbezogener Bebauungsplan), und den  unterbreiteten Empfehlungen wird zugestimmt. 
  2. Die öffentliche Auslegung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Rittrumer Kirchweg“, Dötlingen (vorhabenbezogener Bebauungsplan) einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung.
  3. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i. d. z. Z. geltenden Fassung am Bauleitplanverfahren zu beteiligen.“