Sitzung: 02.02.2023 Ausschuss für Infrastruktur und Energie
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/631
Der Ausschuss für
Infrastruktur und Energie empfiehlt:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt:
„
- Der Auswertung der vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher
Belange sowie der privaten Einwender zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 88 „Rittrumer Kirchweg“, Dötlingen (vorhabenbezogener Bebauungsplan),
und den unterbreiteten Empfehlungen
wird zugestimmt.
- Die öffentliche Auslegung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
88 „Rittrumer Kirchweg“, Dötlingen (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung.
- Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i.
d. z. Z. geltenden Fassung am Bauleitplanverfahren zu beteiligen.“