Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss für Infrastruktur und Energie empfiehlt:

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt:

Der Gemeinderat beschließt:

„1.  Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt aufgrund der §§ 1 Absatz 3; 2 Absatz 1 

       und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung und des § 58     

       Absatz 1 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz i. d. z. Z. geltenden

       Fassung das Verfahren zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde

       Dötlingen und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 93 „Ostrittrum-Süd“

       einzuleiten.

2.         Die Löschung des „Landschaftsschutzgebietes Oldenburg 141 Mittlere Hunte“ ist beim Landkreis Oldenburg zu beantragen.“