Beschluss: zur Kenntnis genommen

„Das hinzugewählte Ausschussmitglied des Ausschusses für Gesellschaft und Kultur, Herr Ralf Spille, wird gemäß § 71 Absatz 7 und § 73 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. V. m. § 60 und § 43 NKomVG in der zur Zeit geltenden Fassung über seine Pflichten belehrt und von der Bürgermeisterin per Handschlag verpflichtet.“