Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

„Der Bau-, Straßen- u. Verkehrsausschuss empfiehlt:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

Bei allen öffentlichen Baumaßnahmen sind die ausführenden Baufirmen auf die DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) und RAS-LP4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Tal, Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen) im Auftragsschreiben und bei der Baustelleneinweisung hinzuweisen. Ergänzend sind Merkblätter auszuhändigen.“