Sitzung: 06.06.2024 Ausschuss für Infrastruktur und Energie
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2024/840/1
Der Ausschuss für Infrastruktur und Energie empfiehlt:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt:
Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt:
„1. Aufgrund des § 84 Absatz 3 Nr. 1, 2 und 3 der
Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) i. d. z. Z. geltenden Fassung in
Verbindung mit § 9 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung
wird die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über örtliche Bauvorschriften
zur Gestaltung für den Ortsteil Dötlingen (Gestaltungssatzung) beschlossen.
2. Der vorliegende Planentwurf zur 1. Änderung
der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung für den Ortsteil
Dötlingen (Gestaltungssatzung) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
3. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
für die 1. Änderung der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung
für den Ortsteil Dötlingen (Gestaltungssatzung) sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.
d. z. Z. geltenden Fassung der Öffentlichkeit frühzeitig darzulegen.
4. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß §
4 Abs. 1 BauGB i. d. z. Z. geltenden Fassung am Verfahren zu beteiligen.“