Sitzung: 14.03.2024 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2024/871
„Der Rat der Gemeinde
Dötlingen beschließt:
Der Jahresabschluss
2016 wird beschlossen.
Der Bürgermeisterin
wird die Entlastung im Sinne des § 129 Absatz 1 NKomVG erteilt.
Der ordentliche Fehlbetrag wird aus der ordentlichen Überschussrücklage
gedeckt und der außerordentliche Überschuss des Jahres 2016 wird der
außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt.“