Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

„Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt:

 

Der Jahresabschluss 2016 wird beschlossen.

 

Der Bürgermeisterin wird die Entlastung im Sinne des § 129 Absatz 1 NKomVG erteilt.

 

Der ordentliche Fehlbetrag wird aus der ordentlichen Überschussrücklage gedeckt und der außerordentliche Überschuss des Jahres 2016 wird der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt.“