„Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt:

 

Die Maßnahmen aus der als Anlage beigefügten Übersicht werden gemäß der festgelegten Priorisierung – vorbehaltlich der Finanzierbarkeit – in die Haushaltsplanberatungen aufgenommen.

 

Die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes wird in Abständen von fünf Jahren vorgenommen.“