Sitzung: 14.03.2024 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2024/837
„Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt:
1. Der Rat der Gemeinde Dötlingen stimmt der
Auswertung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher
Belange zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen und
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 „Biogas Ostrittrum I“ sowie den dort
unterbreiteten Empfehlungen gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 2 sowie § 4 Absatz 1
und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung zu.
- Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen
einschließlich Begründung und Umweltbericht wird aufgrund der §§ 1 Absatz
3, 2 Absatz 1 BauGB i. d. z. Z. geltenden Fassung sowie § 58 Absatz 2 Nr.
2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. d. z. Z. geltenden
Fassung beschlossen.
- Der Bebauungsplan Nr. 90 „Biogas Ostrittrum I“, einschließlich
Begründung und Umweltbericht, wird aufgrund der §§ 1 Absatz 3, 2 Absatz 1
und 10 BauGB i. d. z. Z. geltenden Fassung und § 58 Absatz 2 Nr. 2 NKomVG
i. d. z. Z. geltenden Fassung als Satzung beschlossen.“