Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Der Ausschuss für Infrastruktur und Energie empfiehlt:

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt:

Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt:

 

„1. Aufgrund der §§ 84 Absatz 3 Nr. 1, 2 und 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) i. d. z. Z. geltenden Fassung in Verbindung mit § 9 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung beschließt der Rat der Gemeinde Dötlingen die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung für den Ortsteil Dötlingen (Gestaltungssatzung).

 

2. Der vorliegende Planentwurf zur 1. Änderung der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung für den Ortsteil Dötlingen (Gestaltungssatzung) wird zur Kenntnis genommen.

 

3. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für die 1. Änderung der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung für den Ortsteil Dötlingen (Gestaltungssatzung) sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. d. z. Z. geltenden Fassung der Öffentlichkeit frühzeitig darzulegen.

 

4. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. d. z. Z. geltenden Fassung am Verfahren zu beteiligen.“