Sitzung: 30.01.2024 Ausschuss für Infrastruktur und Energie
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 2024/840
Der Ausschuss
für Infrastruktur und Energie empfiehlt:
Der
Verwaltungsausschuss empfiehlt:
Der Rat der
Gemeinde Dötlingen beschließt:
„1. Aufgrund
der §§ 84 Absatz 3 Nr. 1, 2 und 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) i.
d. z. Z. geltenden Fassung in Verbindung mit § 9 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB)
i. d. z. Z. geltenden Fassung beschließt der Rat der Gemeinde Dötlingen die
Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur
Gestaltung für den Ortsteil Dötlingen (Gestaltungssatzung).
2. Der
vorliegende Planentwurf zur 1. Änderung der Satzung über örtliche
Bauvorschriften zur Gestaltung für den Ortsteil Dötlingen (Gestaltungssatzung)
wird zur Kenntnis genommen.
3. Die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für die 1. Änderung der Satzung über
örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung für den Ortsteil Dötlingen
(Gestaltungssatzung) sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. d. z. Z. geltenden Fassung
der Öffentlichkeit frühzeitig darzulegen.
4. Die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. d. z. Z. geltenden Fassung
am Verfahren zu beteiligen.“