Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Ausschuss für Infrastruktur und Energie empfiehlt:

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt:

Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt:

 

 „1. Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt aufgrund der §§ 1 Absatz 3, 2 Absatz 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung und des § 58 Absatz 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. d. z. Z. geltenden Fassung die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen und die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 91 „Biogas Rhade, Rhader Sand“ und Nr. 92 „Biogas Rhade, Zur Eiche“.

 

2. Die vorliegenden Planvorentwürfe zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen und der Bebauungspläne Nr. 91 „Biogas Rhade, Rhader Sand“ und Nr. 92 „Biogas Rhade, Zur Eiche“, einschließlich Begründungen und Umweltberichten, werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

3. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen und der Bebauungspläne Nr. 91 „Biogas Rhade, Rhader Sand“ und Nr. 92 „Biogas Rhade, Zur Eiche“ sind gem. § 3 Absatz 1 BauGB i. d. z. Z. geltenden Fassung öffentlich darzulegen.

 

4. Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Absatz 1 BauGB am Bauleitplanverfahren zu beteiligen.“