Sitzung: 30.01.2024 Ausschuss für Infrastruktur und Energie
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2024/838
Der Ausschuss
für Infrastruktur und Energie empfiehlt:
Der
Verwaltungsausschuss empfiehlt:
Der Rat der
Gemeinde Dötlingen beschließt:
„1. Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt
aufgrund der §§ 1 Absatz 3, 2 Absatz 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d.
z. Z. geltenden Fassung und des § 58 Absatz 2 Nr. 2 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. d. z. Z. geltenden Fassung die 31.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen und die Aufstellung
der Bebauungspläne Nr. 91 „Biogas Rhade, Rhader Sand“ und Nr. 92 „Biogas Rhade,
Zur Eiche“.
2. Die
vorliegenden Planvorentwürfe zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Dötlingen und der Bebauungspläne Nr. 91 „Biogas Rhade, Rhader Sand“
und Nr. 92 „Biogas Rhade, Zur Eiche“, einschließlich Begründungen und
Umweltberichten, werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
3. Die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur 31. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen und der Bebauungspläne Nr. 91
„Biogas Rhade, Rhader Sand“ und Nr. 92 „Biogas Rhade, Zur Eiche“ sind gem. § 3
Absatz 1 BauGB i. d. z. Z. geltenden Fassung öffentlich darzulegen.
4. Die Träger
öffentlicher Belange sind gem. § 4 Absatz 1 BauGB am Bauleitplanverfahren zu
beteiligen.“