Sitzung: 30.01.2024 Ausschuss für Infrastruktur und Energie
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2024/837
Der Ausschuss
für Infrastruktur und Energie empfiehlt:
Der
Verwaltungsausschuss empfiehlt:
Der Rat der
Gemeinde Dötlingen beschließt:
„1. Der Rat
der Gemeinde Dötlingen stimmt der Auswertung der vorgebrachten Anregungen und
Bedenken der Träger öffentlicher Belange zur 30. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen und zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 90 „Biogas Ostrittrum I“ sowie den dort unterbreiteten
Empfehlungen gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 2 sowie § 4 Absatz 1 und Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung zu.
2. Die 30.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen einschließlich
Begründung und Umweltbericht wird aufgrund der §§ 1 Absatz 3, 2 Absatz 1 BauGB
i. d. z. Z. geltenden Fassung sowie § 58 Absatz 2 Nr. 2 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. d. z. Z. geltenden Fassung beschlossen.
3. Der
Bebauungsplan Nr. 90 „Biogas Ostrittrum I“, einschließlich Begründung und
Umweltbericht, wird aufgrund der §§ 1 Absatz 3, 2 Absatz 1 und 10 BauGB i. d.
z. Z. geltenden Fassung und § 58 Absatz 2 Nr. 2 NKomVG i. d. z. Z. geltenden
Fassung als Satzung beschlossen.“