Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss für Infrastruktur und Energie empfiehlt:

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt:

Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt:

 

„1. Der Rat der Gemeinde Dötlingen stimmt der Auswertung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 „Biogas Ostrittrum I“ sowie den dort unterbreiteten Empfehlungen gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 2 sowie § 4 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung zu.

 

2. Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen einschließlich Begründung und Umweltbericht wird aufgrund der §§ 1 Absatz 3, 2 Absatz 1 BauGB i. d. z. Z. geltenden Fassung sowie § 58 Absatz 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. d. z. Z. geltenden Fassung beschlossen.

 

3. Der Bebauungsplan Nr. 90 „Biogas Ostrittrum I“, einschließlich Begründung und Umweltbericht, wird aufgrund der §§ 1 Absatz 3, 2 Absatz 1 und 10 BauGB i. d. z. Z. geltenden Fassung und § 58 Absatz 2 Nr. 2 NKomVG i. d. z. Z. geltenden Fassung als Satzung beschlossen.“