Sitzung: 14.12.2023 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/815
„Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt:
Der Jahresabschluss 2015 wird beschlossen.
Der Bürgermeisterin wird die Entlastung im Sinne des § 129 Absatz 1
NKomVG erteilt.
Der ordentliche Fehlbetrag wird aus der ordentlichen Überschussrücklage
gedeckt und der außerordentliche Überschuss des Jahres 2015 wird der
außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt.“