„Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt:

 

Der Jahresabschluss 2015 wird beschlossen.

 

Der Bürgermeisterin wird die Entlastung im Sinne des § 129 Absatz 1 NKomVG erteilt.

 

Der ordentliche Fehlbetrag wird aus der ordentlichen Überschussrücklage gedeckt und der außerordentliche Überschuss des Jahres 2015 wird der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt.“