Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt:

 

„Aufgrund der §§ 1 Absatz 3, 2 Absatz 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung und des § 58 Absatz 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. d. z. Z. geltenden Fassung werden die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen und die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 91 „Biogas Rhade/Rhader Sand“ und Nr. 92 „Biogas Rhade/Zur Eiche“ beschlossen.“