Sitzung: 29.06.2023 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/713
Der Rat der Gemeinde
Dötlingen beschließt:
„Die Straßen, die durch das Baugebiet „Geveshauser Höhe“ (vorläufig Flurstück 27/59 der Flur 48) führen, erhalten die Bezeichnungen „Goldammerweg“, „Elsterweg“ und „Kleiberweg“. Sie werden gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz in der zurzeit geltenden Fassung förmlich übernommen und dem öffentlichen Verkehr gewidmet.“