Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt:

 

„Die Straßen, die durch das Baugebiet „Geveshauser Höhe“ (vorläufig Flurstück 27/59 der Flur 48) führen, erhalten die Bezeichnungen „Goldammerweg“, „Elsterweg“ und „Kleiberweg“. Sie werden gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz in der zurzeit geltenden Fassung förmlich übernommen und dem öffentlichen Verkehr gewidmet.“