Sitzung: 29.06.2023 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/705
Der Rat der
Gemeinde Dötlingen beschließt:
„1. Dem Abschluss eines Durchführungsvertrag zwischen der NB
Niedersachsen Bau GmbH, Vechta, und der Gemeinde Dötlingen wird zugestimmt.
2. Der Auswertung der vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher
Belange und der privaten Einwender zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 88 „Rittrumer Kirchweg“, Dötlingen und den dort
unterbreiteten Empfehlungen gem. § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung wird zugestimmt.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 „Rittrumer Kirchweg“,
Dötlingen, einschließlich Begründung wird aufgrund der §§ 1 Absatz 3, 2 Absatz
1 und 10 Absatz 1 BauGB i. d. z. Z. geltenden Fassung und dem § 58 Abs. 2 Nr. 2
des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. d. z. Z. geltenden Fassung als
Satzung beschlossen“