Sitzung: 29.06.2023 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/704
Der Rat der
Gemeinde Dötlingen beschließt:
„1. Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt aufgrund der §§ 1 Absatz
3, 2 Absatz 1 und
10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung und des §
58 Absatz 2 Nr. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. d. z. Z. geltenden
Fassung die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen und
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 „Biogas Ostrittrum I“.
2. Die vorliegenden Planvorentwürfe zur 30. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen und des Bebauungsplanes Nr. 90
„Biogas Ostrittrum I“ einschließlich Begründung und Umweltbericht werden
zustimmend zur Kenntnis genommen.
3. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur 30. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen und des Bebauungsplanes Nr. 90
„Biogas Ostrittrum I“ sind gem. § 3 Absatz 1 BauGB i. d. z. Z. geltenden
Fassung öffentlich darzulegen.
4. Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Absatz 1 BauGB am
Bauleitplanverfahren zu beteiligen.“