Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss für Infrastruktur und Energie empfiehlt:

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt:

Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt:

  1. Der Rat der Gemeinde Dötlingen stimmt der Auswertung der vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange und privater Einwender zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Zum Sande“, Dötlingen (beschleunigtes Verfahren) und den unterbreiteten Empfehlungen gem. § 13a Absatz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 Absatz 2 und 3 BauGB i. d. z. Z. geltenden Fassung zu und beschließt

 

  1. die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Zum Sande“, Dötlingen (beschleunigtes Verfahren) nebst Begründung aufgrund der §§ 1 Absatz 3, 2 Absatz 1 und 10 Absatz 1 BauGB i. d. z. Z. geltenden Fassung und des § 58 Absatz 2 Nr. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. d. z. Z. geltenden Fassung als Satzung.“